Dem KWK Anlagen Betreiber der Strom ins öffentliche Netz einspeist, steht für diese Strommenge, auch ein Entgeld für die Vermiedene Netznutzungsentgelte ( vNNE ) zusätzlich zum Baseload und zusätzlich einer möglichen KWK Bonus Zahlung zu.
Der dezentral eingespeiste Strom in das öffentliche Netz, vermeidet dem Verbindungsnetzbetreiber also dem Netzbetreiber an den ihre Eigenerzeugungsanlage angeschlossen ist, Netzkosten. Diese Netzkosten entstehen im vorgelagerten Mittelspannungsnetz und zum Teil auch im Niederspannungsnetz nicht, da der Strom der Eigenerzeugungsanlage von den Nachbargebäuden aufgenommen und verbraucht wird.
Der Transport des Strom, der stets von Verlusten behaftet ist und auch einen Verschleiß des Stromnetzes verursacht wird durch ihre Einspeisung vermieden. Daher steht ihnen auch dafür eine angemessene Entschädigung in Höhe der vNNE zu.
Leider gibt es keine rechtlich festgelegten Berechnungsgrundlagen, so das einige Netzbetreiber ein Zehntel Cent erhalten, andere über 2 ct / kWh.
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