Die Stromnetzbetreiber müssen zu jedem Zeitpunkt ein Gleichgewicht zwischen Eingespeister elektrischer Energie und Verbrauch herstellen. KWK Anlagen und andere Ökokraftwerke ( wie z.B. PV und Windkraftanlagen ) speisen Wetterbedingt oftmals viel Energie in das Netz ein, so das ein großes Ungleichgewicht besteht. Die Netzbetreiber müssen dann überschüssigen Strom zu negativen Strompreisen in “Day-ahead-Auktionen” an der Börse Epex Spot verkaufen, d.h. wer kostenlosen Strom nimmt, bekommt auch noch Geld dazu.
Für KWK Anlagen die nach dem KWK Gesetz 2016 betrieben werden, bedeutet ein nicht positiver Strompreis, dass kein KWK Zuschlag gezahlt wird. In den Abrechnungen steht dann Sanktionierte Anteile oder ähnliches, d.h. das ein entsprechender Anteil des erzeugten Strom, keinerlei KWK Zuschlag erhält.
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