Der KWK-Zuschlag der vom Stromnetzbetreiber gegebenenfalls zusätzlich zum Strompreis für den erzeugten Strom richten sich nach dem Zeitpunkt der Aufnahme bzw. der Modernisierung der KWK- Anlage !
Sowohl für fabrikneue, als auch für modernisierte Anlagen ( 50 % Modernisierung ) die vor dem 18.07.2012 in Dauerbetrieb gingen beträgt der KWK Zuschlag 5,11 ct / kWh erzeugte Strommenge ( KWK Erzeugungszähler ) für die Dauer von 10 Jahren.
Fabrikneue oder modernisierte KWK Anlagen die zwischen dem 18.07.2012 und dem 31.12.2015 ( Ausnahme Übergangsbestimmungen genutzt ) in den Dauerbetrieb gingen, erhalten 5,41 ct / kWh.( KWKG 2012 )
Fabrikneue oder modernisierte KWK Anlagen die nach dem 01.01.2016 in den Dauerbetrieb gingen, erhalten 4 ct / kWh für den selbst verbrauchten Strom, sowie 8 ct / kWh für den eingespeisten Stromanteil. ( KWKG 2016 )
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