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KWK-Infozentrum

Einspeisevergütung, Baseload und Negative Strompreistage

Der KWK-Zuschlag der vom Stromnetzbetreiber gegebenenfalls zusätzlich zum Strompreis für den erzeugten Strom richten sich nach dem Zeitpunkt der Aufnahme bzw. der Modernisierung der KWK- Anlage !

Sowohl für fabrikneue, als auch für modernisierte Anlagen ( 50 % Modernisierung ) die vor dem 18.07.2012 in Dauerbetrieb gingen beträgt der KWK Zuschlag 5,11 ct / kWh erzeugte Strommenge ( KWK Erzeugungszähler ) für die Dauer von 10 Jahren.

Fabrikneue oder modernisierte KWK Anlagen die zwischen dem 18.07.2012 und dem 31.12.2015 ( Ausnahme Übergangsbestimmungen genutzt ) in den Dauerbetrieb gingen, erhalten 5,41 ct / kWh.( KWKG 2012 )

Fabrikneue oder modernisierte KWK Anlagen die nach dem 01.01.2016 in den Dauerbetrieb gingen, erhalten 4 ct / kWh für den selbst verbrauchten Strom, sowie 8 ct / kWh für den eingespeisten Stromanteil. ( KWKG 2016 )


Der Zeitraum in dem der KWK-Zuschlag vom Stromnetzbetreiber ausgezahlt wird, wird von der BAFA bescheinigt, diese Bescheinigung ist vom Betreiber dem Stromnetzbetreiber vorzulegen !


Der Zeitraum gemäß KWKG 2016 beträgt bei Fabrikneuen Anlagen 60.000 Vollbetriebsstunden ( VBH ), bei modernisierten Anlagen ( 25 % Mod. ) 15.000 VBH und bei einer 50 % Mod. 30.000 VBH.


Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, so können Betreiber von kleinen KWK Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung eine Pauschalierte Einmalzahlung erhalten.

Die Höhe gemäß KWKG 2016 beträgt z.B. bei einer 2 kW Anlage ( Fabrikneue Anlage )  60.000 Vollbetriebsstunden x 4 ct/kWh x 2 kW = 4.800 €.

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