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KWK-Infozentrum

Einspeisevergütung, Baseload und Negative Strompreistage

KWKG 2016: Keine Zuschlagsanspruch für Zeiträume mit negativem Strompreis

Die Stromnetzbetreiber müssen zu jedem Zeitpunkt ein Gleichgewicht zwischen Eingespeister elektrischer Energie und Verbrauch herstellen. KWK Anlagen und andere Ökokraftwerke ( wie z.B. PV und Windkraftanlagen ) speisen Wetterbedingt oftmals viel Energie in das Netz ein, so das ein großes Ungleichgewicht besteht. Die Netzbetreiber müssen dann überschüssigen Strom zu negativen Strompreisen in “Day-ahead-Auktionen” an der Börse Epex Spot verkaufen, d.h. wer kostenlosen Strom nimmt, bekommt auch noch Geld dazu.

Für KWK Anlagen die nach dem KWK Gesetz 2016 betrieben werden, bedeutet ein nicht positiver Strompreis, dass kein KWK Zuschlag gezahlt wird. In den Abrechnungen steht dann Sanktionierte Anteile oder ähnliches, d.h. das ein entsprechender Anteil des erzeugten Strom, keinerlei KWK Zuschlag erhält.

zu den Negativen Strompreistagen des Jahres 2019

zu den Monats, - Quartals-, und Jahresstundenanzahl des Jahres 2018

Gesetzestext § 7 Abs. 7 KWKG:

Für Zeiträume, in denen der Wert der  Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt der  Strombörse im Sinn des § 3 Nummer 43a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes  in der vortägigen Auktion null oder negativ ist, verringert sich der  Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen auf null. Der während eines solchen  Zeitraums erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die Dauer der Zahlung nach § 8 angerechnet."

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